13.2.2023 – AG Frankfurt a.M.: Kein entschuldigender Notstand bei Schnitt in den Daumen

AG Frankfurt a.M. vom 22.3.2020, Az.: 971 OWi 955 Js-OWi 65423/19

Die Ehefrau des Betroffenen schnitt sich zuhause in den Finger. Es entstand eine stark blutende Fleischwunde. Der Betroffene versorgte die Wunde notdürftig, setzte sich in sein Fahrzeug und wollte schnellstmöglich eine Klinik aufsuchen. Dabei überschritt er die erlaubten 30 km/h um 50 km/h und wurde mit 80 km/h geblitzt.

Gegen den Bußgeldbescheid legte er Einspruch ein. Er argumentierte, es habe ein rechtfertigender Notstand aufgrund der Verletzung seiner Frau vorgelegen. Bereits einige Wochen zuvor habe er einen Rettungswagen aufgrund anderer Beschwerden der Frau gerufen, der erst nach 40 Minuten eingetroffen sei. Das habe er hier nicht abwarten wollen, da die Wunde sehr stark blutete.

Das AG Frankfurt am Main wies den Einspruch zurück.

Bei einer Schnittverletzung am Finger handele es sich im Regelfall – so auch hier – nicht um eine lebensbedrohliche Verletzung. Auch ernsthafte Komplikationen seien nicht zu erwarten gewesen. Dass Schnittwunden stark bluten, sei nicht ungewöhnlich, es sei zumutbar einen Rettungswagen zu rufen. Wenn man aber selbst fahren wolle, seien die Verkehrsregeln einzuhalten.

Der Betroffene musste ein Bußgeld von 235,- € und 1 Monat Fahrverbot hinnehmen.